KfW-Förderung für den Neubau 2026: Programme 297/298 und 300 erklärt
Aktualisiert am 24. Juni 2026 · Lesezeit ca. 6 Min.
Wer 2026 ein Effizienzhaus 40 baut, finanziert einen Teil davon deutlich günstiger als am freien Markt: Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298) bietet zinsverbilligte Kredite bis 150.000 € je Wohneinheit – Anfang 2026 zu rund 0,6 Prozent Zins bei zehn Jahren Zinsbindung. Familien mit Kind und begrenztem Einkommen erhalten über KfW 300 „Wohneigentum für Familien“ sogar bis zu 270.000 €. Dieser Ratgeber erklärt beide Programme, die Rolle des QNG-Siegels und den einen Fehler, der die Förderung unwiderruflich kostet: den zu früh unterschriebenen Bauvertrag.
Stand: 07/2026. Zinssätze und Programmbedingungen der KfW ändern sich kurzfristig; verbindlich sind die Konditionen am Tag der Antragstellung über Ihre Hausbank.
Welche KfW-Programme fördern den Neubau 2026?
Für private Bauherren sind 2026 zwei Programme relevant: „Klimafreundlicher Neubau“ (KfW 297 für Selbstnutzer, KfW 298 für Vermieter und Unternehmen) und die Familienförderung KfW 300 „Wohneigentum für Familien“. Beide fördern über zinsverbilligte Kredite, nicht über Zuschüsse – und beide setzen mindestens den Effizienzhaus-40-Standard voraus.
| Programm | Zielgruppe | Maximaler Kredit | Zentrale Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| KfW 297 „Klimafreundlicher Neubau“ | private Bauherren, Selbstnutzer | 150.000 € je Wohneinheit | mindestens Effizienzhaus 40 |
| KfW 298 „Klimafreundlicher Neubau“ | Vermieter, Investoren, Unternehmen | 150.000 € je Wohneinheit | mindestens Effizienzhaus 40 |
| KfW 300 „Wohneigentum für Familien“ | Familien mit Kind unter 18, Einkommensgrenze | bis 270.000 € (mit QNG-Siegel und mehreren Kindern) | Effizienzhaus 40, Selbstnutzung |
Ein Detail mit großer Hebelwirkung steckt in der Formulierung „je Wohneinheit“: Ein Haus mit Einliegerwohnung zählt als zwei Wohneinheiten – der maximale Kreditrahmen bei KfW 297 verdoppelt sich damit auf 300.000 €. Wer ohnehin über eine vermietbare Einheit oder das Wohnen mit den Eltern nachdenkt, findet die passende Hausform beim Mehrfamilienhaus.
Wie funktioniert „Klimafreundlicher Neubau“ (KfW 297/298)?
Das Programm fördert Neubauten, die mindestens den Effizienzhaus-40-Standard erreichen: Das Gebäude benötigt höchstens 40 Prozent der Primärenergie eines gesetzlich definierten Referenzgebäudes. Geheizt wird ein förderfähiger Neubau nicht mit Öl oder Gas – im modernen Fertighaus ist die Wärmepumpe ohnehin Standard.
Die Konditionen Anfang 2026: bis 150.000 € Kredit je Wohneinheit, rund 0,6 Prozent Zins bei zehn Jahren Zinsbindung. Frei finanzierte Baudarlehen lagen zeitgleich deutlich darüber – über die Laufzeit summiert sich der Zinsvorteil bei voller Kreditsumme auf einen fünfstelligen Betrag. Der KfW-Kredit ersetzt dabei nicht die Baufinanzierung, er ist ihr günstigster Baustein: Den Rest strukturiert Ihre Hausbank als klassisches Darlehen.
Übergangsweise fördert die KfW 2026 auch Neubauten auf Effizienzhaus-55-Niveau, zu rund 1,0 Prozent Zins. Diese Stufe läuft zum 31.12.2026 aus – wer sie nutzen will, braucht die Kreditzusage vor diesem Stichtag. Für neu geplante Häuser ist das Auslaufen allerdings kaum ein Verlust: Der EH-40-Standard wird besser gefördert, senkt die Betriebskosten dauerhaft und ist bei allen Nordbau-Haustypen ab Werk enthalten – ohne Aufpreis und ohne nachträgliche Umplanung.
Wer bekommt die Familienförderung KfW 300?
KfW 300 „Wohneigentum für Familien“ richtet sich an Haushalte, die selbst einziehen und mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben. Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr bei einem Kind – plus 10.000 € je weiterem Kind.
Wichtig: Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt. Durch Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen liegt es deutlich unter dem Brutto – ein Haushalt mit spürbar mehr als 90.000 € Bruttoeinkommen kann die Grenze daher durchaus einhalten. Ihre Hausbank prüft das anhand der Einkommensteuerbescheide der zurückliegenden Jahre.
Der Kreditrahmen: bis zu 170.000 €, mit QNG-Nachhaltigkeitssiegel bis zu 220.000 € – jeweils zuzüglich 5.000 € je Kind, gedeckelt bei 270.000 €.
| Kinder unter 18 | Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen) | Kredit ohne QNG | Kredit mit QNG-Siegel |
|---|---|---|---|
| 1 Kind | 90.000 € | bis 175.000 € | bis 225.000 € |
| 2 Kinder | 100.000 € | bis 180.000 € | bis 230.000 € |
| 3 Kinder | 110.000 € | bis 185.000 € | bis 235.000 € |
| je weiteres Kind | +10.000 € | +5.000 € | +5.000 € (Deckel: 270.000 €) |
Auch für KfW 300 gilt die Effizienzhaus-40-Voraussetzung. Ob sich für Sie das Programm 297 oder 300 besser rechnet, hängt von Kreditbedarf, Zinssatz und Familiensituation ab – die Gegenüberstellung mit Ihren Zahlen gehört in jedes seriöse Finanzierungsgespräch.
Was ist das QNG-Siegel – und wann lohnt es sich?
QNG steht für „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, ein staatliches Siegel, das die Nachhaltigkeit eines Neubaus über den gesamten Lebenszyklus bewertet: Ökobilanz der Baustoffe, Schadstoffvermeidung, Ressourceneinsatz. Den Nachweis führt eine akkreditierte Zertifizierungsstelle; in der Planung begleitet ein Nachhaltigkeitsberater das Projekt.
Praktisch relevant wird das Siegel vor allem bei KfW 300: Es hebt den Kreditrahmen von 170.000 € auf 220.000 € – bei gleichbleibenden Einkommensgrenzen also 50.000 € mehr zinsverbilligtes Kapital. Die Zertifizierung kostet Geld und Planungszeit; sie lohnt in erster Linie, wenn Sie den höheren Kreditrahmen tatsächlich ausschöpfen wollen.
Die Holztafelbauweise bringt dafür eine gute Ausgangsposition mit: Holz bindet rund eine Tonne CO₂ je Kubikmeter und schneidet in der Ökobilanz entsprechend gut ab. Warum das so ist, erklärt der Ratgeber Fertighaus oder Massivhaus im Detail.
Können Sie KfW 297 und KfW 300 kombinieren?
Nein. Für dieselbe Wohneinheit schließen sich „Klimafreundlicher Neubau“ und „Wohneigentum für Familien“ gegenseitig aus – Sie müssen sich entscheiden. Als Faustregel: Wer die Einkommensgrenze der Familienförderung einhält, prüft zuerst KfW 300, weil der Kreditrahmen deutlich höher liegt. Alle anderen Bauherren nutzen KfW 297.
In beiden Fällen bleibt der KfW-Kredit ein Baustein der Gesamtfinanzierung. Bei einem realistischen Projektbudget – die Beispielrechnung im Ratgeber Fertighaus-Preise 2026 kommt für 150 m² auf rund 655.000 bis 685.000 € inklusive Grundstück und Nebenkosten – deckt er einen Teil, den Rest übernimmt das Bankdarlehen. Genau deshalb zählt jeder Zehntelprozentpunkt Zinsvorteil doppelt.
Wie und wann stellen Sie den Antrag?
Die wichtigste Regel der KfW-Förderung ist eine Frist: Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie den Bauvertrag unterschreiben. Ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen – wer zuerst unterschreibt, verschenkt die Förderung endgültig. Der Weg führt dabei immer über eine Bank oder Sparkasse; die KfW vergibt keine Kredite direkt.
Der Ablauf in vier Schritten:
- Finanzierung strukturieren: Ihre Hausbank plant den KfW-Kredit als Baustein der Gesamtfinanzierung ein und prüft bei KfW 300 die Einkommensvoraussetzungen.
- Energienachweis erstellen lassen: Ein Energieeffizienz-Experte bestätigt den Effizienzhaus-40-Standard Ihres Entwurfs – die Grundlage für den Förderantrag.
- Antrag stellen und Zusage abwarten: Die Bank reicht den Antrag bei der KfW ein. Erst mit der Zusage steht die Förderung fest.
- Bauvertrag unterschreiben: Jetzt – und erst jetzt – binden Sie sich an Ihren Hausanbieter.
Im Ablauf von Nordbau liegt vor der Unterschrift ein Festpreisangebot mit vollständiger Bau- und Leistungsbeschreibung vor – exakt die Unterlagen, die Bank und Energieberater für den Antrag brauchen. Da das Angebot zwölf Monate gilt, entsteht kein Zeitdruck: Die Förderzusage kann in Ruhe eingeholt werden, ohne dass sich der Hauspreis bewegt.
Fazit: Erst Förderzusage, dann Unterschrift
Die KfW-Förderung 2026 ist planbar, wenn Sie die Reihenfolge einhalten: Effizienzhaus 40 als technische Basis, Programmwahl zwischen 297 (bis 150.000 € je Wohneinheit, rund 0,6 Prozent Zins) und 300 (für Familien bis 270.000 €), QNG-Siegel nur bei echtem Mehrbedarf – und der Antrag über die Hausbank grundsätzlich vor dem Bauvertrag. Wer das EH-55-Übergangsniveau nutzen will, beachtet den Stichtag 31.12.2026. Alle Angaben in diesem Artikel: Stand 07/2026.
Welche Förderung passt zu Ihrem Projekt – 297 oder 300, mit oder ohne QNG? In einem unverbindlichen Beratungsgespräch rechnen wir beide Varianten mit Ihren Zahlen durch und stimmen den Zeitplan so ab, dass die Förderzusage vor der Unterschrift steht.
Vom Wissen zum konkreten Projekt
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